Die Pläne des deutschen Gesetzgebers zur Regulierung von Drohnen
Drohnen sind mittlerweile in aller Munde und könnten in den kommenden Jahren für einige nachhaltige Veränderungen sorgen. Unlängst sorgten Multicopter im Rahmen der Internationalen Luftfahrausstellung, kurz ILA, für Aufsehen. Traditionell steht im Rahmen der ILA in Berlin die Raumfahrt im Fokus, doch in diesem Jahr waren auch Drohnen ein großes Thema. Wer sich näher damit auseinandersetzt, stellt sich früher oder später auch die Frage, wie die entsprechende Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland aussieht.
Will man in Deutschland ein Unmanned Area Vehicle, sprich eine Drohne, fliegen lassen, muss man in erster Linie eine Haftpflichtversicherung haben. In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung von Multicoptern will nun das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aktiv werden und eine detaillierte Regulierung von Drohnen vornehmen. Den bestehenden Plänen entsprechend will der Gesetzgeber eine bundeseinheitliche Gesetzeslage schaffen, so dass variierende Regelungen auf Länderebene abgelöst werden sollen. Diese Pläne dürften sich allerdings noch als große Herausforderung erweisen.
Zu den wichtigsten Plänen des deutschen Gesetzgebers gehört es, Drohnen, die zu Freizeit- und Sportflügen genutzt werden, als Modellflugzeuge zu definieren. Erst im Falle einer gewerblichen Nutzung spricht man von einem UAV (Unmanned Area Vehicle).
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No-Drone-Zones sollen eingerichtet werden
Sogenannte No-Drone-Zones sollen speziell für Modellflugzeuge, zu denen auch privat genutzte Multicopter gehören, eingerichtet werden. In den betreffenden Gebieten sollen entsprechende Drohnenflüge pauschal untersagt werden, während die Nutzung gewerblicher Drohnen mit entsprechender Genehmigung auch in diesem Gebieten möglich sein soll. Auf diese Art und Weise soll vermieden werden, dass Privatleute ihre Drohnen beispielsweise durch Wohngebiete steuern und im Rahmen eines solchen Überfluges die Privatsphäre der dort wohnenden Menschen verletzen.
Beschränkung der Aufstiegshöhe
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will aktuellen Medienberichten zufolge zudem eine pauschale Beschränkung der Aufstiegshöhe einführen. Die betreffenden Pläne besagen, dass für Drohnenflüge für Luftbildaufnahmen eine maximale Höhe von 100 Metern vorgesehen ist. In Anbetracht der Tatsache, dass die maximale Aufstiegshöhe von 100 Metern bereits in einigen Bundesländern gilt, ist lediglich die bundeseinheitliche Festlegung eine wirkliche Neuerung. Wer weiter in die Höhe will, muss auf entsprechende Flächen ausweichen, die Modellfliegern vielerorts zur Verfügung stehen.
Führerschein als Drohnen-Pilot soll erforderlich werden
Dem Gesetzgeber ist es zudem ein großes Anliegen, eine Führerscheinpflicht für gewerbliche Drohnen-Piloten einzuführen. Wer ein UAV als Pilot steuert, soll künftig entsprechende Fachkompetenzen nachweisen müssen. In diesem Zusammenhang ist eine Zertifizierung vorgesehen, die die Basis für die Aufstiegserlaubnis schafft. Geht es nach dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur soll die Zertifizierung dem Luftfahrtbundesamt obliegen und somit zentral geregelt werden. Um eine bundesweit einheitliche Gesetzeslage sowie Rechtssicherheit zu schaffen, macht der Führerschein für Multicopter-Piloten absolut Sinn.
Liberalisierung des gewerblichen Fliegens
Der deutsche Gesetzgeber will darüber hinaus auch der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung von Multicoptern Rechnung tragen, indem er die gewerbliche Nutzung von Drohnen liberalisiert. Speziell in der Logistik dürfte man es sehr begrüßen, dass Unmanned Area Vehicles auch autonom außerhalb der Sichtweite des Piloten geflogen werden dürfen. Hierdurch ergeben sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, die die Industrie längst erprobt. Man kann also künftig noch einiges erwarten.